Die Stellungnahme des Tiefbauamts beziehe sich nicht auf die beanstandeten Erschliessungsmängel. Immerhin werde auch in diesem Schreiben bestätigt, dass eine 6 m breite Fahrbahn und ein 2 m breites Trottoir gefordert würden. Aus diesen Gründen beantragen die Beschwerdeführenden, die angefochtene Verfügung sei aufzuheben und die Gemeinde sei anzuweisen, Massnahmen zu verfügen, um die Erschliessung im Bereich der Detailerschliessung so zu erfüllen, wie dies im Baubewilligungs- und Einspracheverfahren zugesichert und festgelegt worden sei. RA Nr. 120/2018/45 7