__ erneut öffentlichrechtlich gefordert worden, obwohl dieser Bauabschnitt als Hausanschluss eingestuft worden sei. Es sei unklar, warum dieser Ausbaustandard nun als privatrechtlicher Anspruch der Beschwerdeführenden gelten solle. Von den Gefahren und Missständen seien insbesondere die Bewohner der 39 neuen Wohnungen sowie des Wohn- und Geschäftshaus auf Parzelle Nr. P.________ betroffen. Die Auslegung der Gemeinde bestärke die Beschwerdegegnerin, die Strasse weder für den ungehinderten Verkehr freizugeben, noch diese zu unterhalten oder fertigzustellen.