2 m breites Trottoir festgelegt. Im Hinblick auf den bevorstehenden Zonenplan 1986 habe sie beschlossen, die H.________ mit dieser Detailerschliessungsstrasse zu erschliessen, die Kosten von den Privaten bevorschussen zu lassen und sämtliche Infrastrukturanlagen (Wasser, Schmutzwasserkanalisation, Elektrisches, Gas etc.) von den Gemeindewerken erstellen zu lassen. Der fragliche Ausbaustandard sei im Zusammenhang mit dem Baugesuch für die Fortführung der H.________-Strasse ab Strassengrundstück Nr. L.________ in südöstlicher Richtung bis zum Grundstück Nr. O.________ erneut öffentlichrechtlich gefordert worden, obwohl dieser Bauabschnitt als Hausanschluss eingestuft worden sei.