6. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, gab den Beteiligten Gelegenheit, Schlussbemerkungen zum Verfahren einzureichen. Das Bauinspektorat verzichtete mit Schreiben vom 2. Oktober 2018 auf die Einreichung von Schlussbemerkungen. Die Beschwerdegegnerin schloss sich in ihrem Schreiben vom 5. Oktober 2018 der Beschwerdevernehmlassung des Bauinspektorats der Stadt Thun an.