_ auseinandersetzen müssen. Die Beschwerdeführenden hätten im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens nicht geltend gemacht, die Erschliessung sei ungenügend. Das Bauinspektorat legte seiner Vernehmlassung eine Stellungnahme des Tiefbauamts der Stadt Thun vom 17. August 2018 bei. Dieser lässt sich entnehmen, dass das Tiefbauamt bereit ist, die Erschliessungsstrasse H.________ in mängelfreiem Zustand zu übernehmen. Die Strasse sei jedoch noch nicht fertiggestellt. Die Mängel würden nicht nur den von den Beschwerdeführenden kritisierten Bereich betreffen, sondern auch den Abschnitt der hinteren H.________.