Es stehe den Beschwerdeführenden frei, ihre Ansprüche auf zivilrechtlichem Weg durchzusetzen. Die Beschwerdeführenden hätten telefonisch mitgeteilt, dass die Strasse inzwischen im Wesentlichen nicht mehr blockiert werde. Eine Kontrolle vor Ort am 20. Juni 2018 habe dies bestätigt. Bei allfälligen künftigen Blockaden der Strasse bestehe wohl weiterhin die Möglichkeit einer privatrechtlichen Anzeige. Auch bleibe eine baupolizeiliche Intervention möglich. Bauliche Massnahmen zur Verhinderung einer Blockade seine kaum denkbar.