2. Mit E-Mail vom 12. April 2017 wandten sich die Beschwerdeführenden unter anderem an das Bauinspektorat der Stadt Thun und teilten mit, die Erschliessungsstrasse Thun 2 Grundbuchblatt Nr. L.________ sei 1982 als Detailerschliessungsstrasse mit der Option als Basiserschliessung geplant und klassifiziert, die Baupflicht der Eigentümerschaft auferlegt worden. Die Strasse sei bis und mit Tragschicht ohne Randabschluss von der RA Nr. 120/2018/45 3