Gegen das Bauvorhaben erhoben die Beschwerdeführenden Einsprache und meldeten eine Rechtsverwahrung an. Sie verlangten unter anderem die Einhaltung des Dienstbarkeitsvertrags. Anlässlich der Einspracheverhandlung vom 22. Oktober 2014 konnte eine Einigung erzielt werden. Unter anderem sicherte die Beschwerdegegnerin zu, die privatrechtlichen Vereinbarungen bezüglich Instand- und Fertigstellung der Strasse einzuhalten. Die Beschwerdeführenden zogen deshalb ihre Einsprache zurück und hielten einzig ihre Rechtsverwahrung aufrecht. Mit Gesamtentscheid vom 25. November 2014 erteilte die Stadt Thun die Bewilligung.