Diese Erschliessungsstrasse verläuft ab dem Kreisel K.________strasse zuerst auf dem 6m breiten (Strassen-)Grundstück Thun 2 Grundbuchblatt Nr. L.________, das im Eigentum der Beschwerdegegnerin ist. Anschliessend führt sie entlang der Parzellengrenzen der Baugrundstücke über die Parzelle Thun 2 Grundbuchblatt Nr. M.________, die im Eigentum der Beschwerdeführenden ist. Auf dem Strassengrundstück Nr. L.________ lastet ein Fussund Fahrwegrecht zu Gunsten des Grundstücks der Beschwerdeführenden sowie weiterer Grundstücke. Ein Dienstbarkeitsvertrag vom 17. Mai 2013 (Urschrift Nr. Q.___