h) Die "Richtlinien Terrainveränderung zur Bodenaufwertung ausserhalb der Bauzonen" wurden am 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt. Sie lösten die beiden Richtlinien "Richtlinien für Terrainveränderungen in der Landwirtschaftszone mit Materialzufuhr" vom Januar 2014 und die "Richtlinien zum Schutz des Bodens für Terrainveränderungen" vom Januar 2010 ab. Die Richtlinien vom 1. Januar 2015, die während 11 von 14 Monaten in Kraft waren, während denen die Terrainaufschüttung vorgenommen wurde, wurden gemeinsam vom AGR, dem Amt für Landwirtschaft und Natur (LANAT) und dem AWA erlassen. Sie regeln die kantonale Bewilligungspraxis bei landwirtschaftlich begründeten Terrainveränderungen.