Neu sind lediglich die aktuellen "Richtlinien Terrainveränderungen zur Bodenaufwertung ausserhalb Bauzonen" vom 1. April 2017. Allerdings waren die alten Richtlinien vom 1. Januar 2015 mit gleichem Titel grundsätzlich identisch und hinsichtlich der Baubewilligungspflicht sogar noch strenger: Gemäss den Richtlinien vom 1. Januar 2015 lag die Obergrenze für die Baubewilligungsfreiheit bei nur 100 m3. Vor dem 1. Januar 2015 hielten die "Richtlinien für Terrainveränderungen in der Landwirtschaftszone mit Materialzufuhr" vom Januar 2014 fest, dass Terrainveränderungen in den meisten Fällen eine Baubewilligung bräuchten. Keine Bewilligung brauche das Auftragen von