gewissen Voraussetzungen bewilligungsfrei.7 Auch diese Grenze ist jedoch massiv überschritten. Im Übrigen ergibt sich aus dem Bericht der Geotest AG, dass für die Aufschüttung nicht nur Ober-, sondern auch Unterboden verwendet wurde. Die Verwendung von Unterboden für Terrainaufschüttungen ist aus Gründen des Grundwasserschutzes in jedem Fall baubewilligungspflichtig.8