3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Neben der Gemeinde Wiler bei Utzenstorf gab das Rechtsamt auch dem AWA und dem Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) Gelegenheit, zur Beschwerde Stellung zu nehmen. Das AWA und das AGR stellen in ihren Stellungnahmen vom 9. August und 6. November 2018 keinen Antrag. Die Gemeinde beantragt in ihrer Beschwerdeantwort vom 27. August 2018 die Abweisung der Beschwerde. In der Folge reichten die Beschwerdeführerinnen eine Kurzstellungnahme vom 16. November 2018 zur Stellungnahme des AGR ein.