2. Gegen die Wiederherstellungsverfügung reichten die Beschwerdeführerinnen am 16. Juli 2018 Beschwerde bei der BVE ein. Sie beantragen die Aufhebung dieser Verfügung vom 21. Juni 2018. Eventuell beantragen sie, die angefochtene Verfügung sei aufzuheben und den Beschwerdeführerinnen sei die Möglichkeit zur Einreichung eines nachträglichen Baugesuchs einzuräumen. Die Abschreibungsverfügung haben die Beschwerdeführerinnen nicht angefochten. RA Nr. 120/2018/41 3