Mit Abschreibungs- und Wiederherstellungsverfügung vom 21. Juni 2018 schrieb die Gemeinde das Verfahren betreffend Baugesuch vom 24. Januar 2017 (eingereicht am 27. Januar 2017) vom Geschäftsverzeichnis ab. Gleichzeitig ordnete sie unter Androhung der Ersatzvornahme an, die nicht bewilligte Terrainveränderung auf der Parzelle Nr. H.________ sei bis Ende September 2019 unter Einhaltung diverser Auflagen vollständig rückgängig zu machen.