Die Parzelle liegt in der Landwirtschaftszone und im Gewässerschutzbereich Au. Im Rahmen der Prüfung der Gewässerschutzbewilligung teilte das Amt für Wasser und Abfall (AWA) der Gemeinde mit Schreiben vom 15. März 2017 mit, die Bewilligung müsse verweigert werden. Der Bauherrschaft sei jedoch vor dem Erlass des Entscheids des AWA noch die Möglichkeit zu gewähren, das nachträgliche Baugesuch zurückzuziehen und dem AWA ein Projekt zum Rückbau der bereits durchgeführten Terrainveränderung einzureichen.