Daraufhin liessen die Beschwerdeführerinnen von der Geotest AG eine bodenkundliche Beurteilung der Terrainaufschüttung erstellen. Der Bericht der Geotest AG vom 21. November 2016 wurde der Gemeinde am 23. November 2016 zugestellt. Zudem reichten die Beschwerdeführerinnen am 27. Januar 2017 auf Aufforderung der Gemeinde vom 6. Januar 2017 ein nachträgliches Baugesuch ein für das Anheben und Ausgleichen des ursprünglichen Terrains im südlichen Teil der Parzelle Nr. H.________ von 50 bis 70 cm. Die Parzelle liegt in der Landwirtschaftszone und im Gewässerschutzbereich Au.