1. Den Beschwerdeführerinnen wurde mit Beschwerdeentscheid der Bau-, Verkehrsund Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) RA Nr. 110/2012/184 vom 12. September 2013 die Baubewilligung für den Abbruch eines Bauernhauses und zweier Ökonomiegebäude, das Versetzen eines Speichers, das Verlegen des Dorfbachs und den Neubau von zwei Fünffamilienhäusern mit Autoeinstellhalle auf den Parzellen Wiler bei Utzenstorf Grundbuchblätter Nr. D.________, E.________, F.________ und G.________ erteilt. Diese Parzellen liegen in der Wohn- und Gewerbezone (WG) und im Gewässerschutzbereich Au.