Es handle sich lediglich um einen provisorischen Baustellenschutzzaun, der bis zur Vollendung des Bauprojekts auf der Nachbarparzelle als Schutz dienen soll. Da sie selbst nicht bauen würden, würden sie keineswegs gegen Bauvorschriften verstossen. Die Gemeinde macht demgegenüber geltend, auf Grund der Beurteilung der Lage vor Ort sei davon auszugehen, dass es sich nicht um eine kurze Sichtschutzwand handle. Daher sei die Wand baubewilligungspflichtig.