2. Gegen die Baueinstellungsverfügung der Baupolizeibehörde der Gemeinde Pieterlen reichten die Beschwerdeführenden am 10. Juli 2018 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrsund Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragen sinngemäss die Aufhebung der Baueinstellungsverfügung vom 9. Juli 2018, insbesondere den Erlass der Gebühr von Fr. 110.–. Sie machen insbesondere geltend, es handle sich beim fraglichen Bauvorhaben um eine Baustellenschutzwand und nicht um eine Sichtschutzwand. Sie würden selber nicht bauen und daher keineswegs gegen Bauvorschriften verstossen.