Im Übrigen wird der Entscheid der Gemeinde Eggiwil vom 12. Juni 2018 bestätigt. 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 2'500.00 werden den Beschwerdeführenden 1 und 2 zur Bezahlung auferlegt. Sie haften solidarisch für den gesamten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung