Aus der Beschwerdebegründung ergibt sich aber, dass er diesen Antrag unter Vorbehalt der Verhältnismässigkeit stellt. Seine Beschwerde wird somit im Ergebnis gutgeheissen und es werden unter Berücksichtigung dieses Grundsatzes die erforderlichen zusätzlichen Massnahmen zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands angeordnet. Gegenüber der Beschwerde des Beschwerdeführers 3 unterliegen die Beschwerdeführenden 1 und 2 somit vollständig. Mit ihrer Beschwerde obsiegen die Beschwerdeführenden 1 und 2 in einem so geringfügigen Mass, dass dies bei der Kostenverteilung nicht zu berücksichtigen ist.