Anlässlich des Augenscheins konnte weiter festgestellt werden, dass die von der Vorinstanz angeordnete Wiederherstellung betreffend WC-Anschluss im Dachgeschoss bereits umgesetzt worden war. Die giebelseitigen Fenster waren zwar noch vorhanden, die Anordnung, dass sie ausgebaut werden müssen, ist aber nicht bestritten.