a) Im Dachgeschoss wurde zur Wohnung im Obergeschoss ein unbeheizter Estrich ohne Fenster bewilligt, der mit einer Türe verschlossen ist.27 Der Estrich wurde grösser als bewilligt erstellt, indem zusätzlich ein Teil des Dachraums der Einfahrt dazu genommen wurde. Zudem wurde ein Raum für ein WC vorbereitet und auf der Giebelseite wurden zwei Fenster eingebaut.28 Die Vorinstanz verfügte insoweit die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands, als die Fenster und die für den WC-Anschluss eingebauten Sanitär- Installationselemente ausgebaut werden müssen.