Mit diesem Vorschlag wird der rechtmässige Zustand hinreichend hergestellt. Zudem wird damit dem Anliegen der von Amtes wegen am Verfahren Beteiligten, weiterhin eine Einstellmöglichkeit für ihre Fahrzeuge zu haben, im Rahmen des Möglichen Rechnung getragen. Die Wiederherstellungsverfügung wird entsprechend angepasst.