b) Anlässlich des Augenscheins zeigte sich, dass ein Abbruch der Aussenmauern aufgrund des Hangdrucks technisch nicht realisierbar ist und dass andere Möglichkeiten zur Verkleinerung des nutzbaren Raumes bestehen. Die Beschwerdeführenden 1 und 2 schlugen in ihrer Stellungname zum Augenscheinprotokoll und zu den Wiederherstellungsmassnahmen vor, die Einstellhalle gemäss ihrer mit der Stellungnahme eingereichten Skizze auf 41.28 m2 (lichtes Mass) zu verkleinern. Mit diesem Vorschlag wird der rechtmässige Zustand hinreichend hergestellt.