d) Gemäss dem bewilligten Projekt ist die Waschküche einzig von der Wohnung im Erdgeschoss her erschlossen. Falls die Waschküche auch der Wohnung im Obergeschoss dienen soll, steht es den Beschwerdeführenden 1 und 2 offen, eine andere Zugangsmöglichkeit innerhalb des bewilligten Volumens zu suchen, beispielsweise, wie vom Vertreter des AGR anlässlich des Augenscheins angeregt, über das Reduit im Untergeschoss. Fall sie diese oder eine andere Lösung anstreben, hätten sie ein entsprechenden Baugesuch einzureichen. 5. Erdgeschoss