Diese Massnahmen würden einen beträchtlichen Folgeaufwand generieren, müsste doch die Baupolizeibehörde regelmässig überprüfen, ob die nicht bewilligten Räumlichkeiten im Untergeschoss nach wie vor nicht genutzt werden können. Zwingend ist somit, dass der nicht bewilligte Teil des Untergeschosses dauerhaft vom bewilligten Teil abgetrennt wird.