ergänzender Vorschlag, die Treppe, die vom Schopf ins Untergeschoss führt, mit einer Platte auf der Treppenöffnung zu verschliessen und die Wand entlang der Treppe derart zu verlängert, dass auch der Vorraum zum Lagerraum/Keller so geschlossen sei, dass das Wiederöffnen massiv erschwert würde.23 Der Zugang zu den nicht bewilligten Räumen wird dadurch nicht hinreichend unterbunden, sondern kann mit einem nicht allzu grossen Aufwand wiederhergestellt werden. Diese Massnahmen würden einen beträchtlichen Folgeaufwand generieren, müsste doch die Baupolizeibehörde regelmässig überprüfen, ob die nicht bewilligten Räumlichkeiten im Untergeschoss nach wie vor nicht genutzt werden können.