Wie der Augenschein gezeigt hat, wird der als "Hobbyraum zu Wohnung EG" bezeichnete Raum von den von Amtes wegen Beteiligten 1 und 2 als Schlafzimmer genutzt. Der Betonboden wurde bereits mit einem Belag überdeckt und die Heizung in Betrieb genommen. Die Wiederherstellungsmassnahme von Ziff. 5.1.3 (Verzicht auf Einbau Belag und Inbetriebnahme der Heizung) kann somit nicht mehr erfüllt werden. Sie ist deshalb aufzuheben und unter Ziff. 5.1.2 entsprechend neu zu formulieren, damit der gleiche Zweck, nämlich die Verhinderung der Wohnnutzung, erreicht werden kann.