So wurde der als Abstell- und Hobbyraum bewilligte Raum zulasten des Kellers zur Wohnung im Erdgeschoss vergrössert und in zwei Räume mit den Nutzungszwecken "Hobbyraum zu Wohnung EG" und "Reduit bzw. Stauraum zu Wohnung EG" aufgeteilt. Der restliche Teil des als Keller zur Wohnung im Erdgeschoss bewilligten Raumes wird neu als Technikraum genutzt. Ein Teil des als Technik- und Waschraum bewilligten Raumes wurde abgetrennt und als Nasszelle mit Dusche, WC und Lavabo ausgestattet. Im 18 BGE 132 II 21 E. 6.4 mit Hinweis 19 BGE 132 II 21 E. 6.4, mit Hinweis 20 Vgl. Vorakten Klarsichtmappe Nr. 3, Plan Grundriss Untergeschoss/Schnitt 1:100 (Baugesuch 901-3226, rev.