Das Gebot der Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet könnte nicht mehr durchgesetzt werden, wenn jede Bauherrschaft in Überschreitung der Bau- und Ausnahmebewilligung unzulässige Bauten erstellen und sich dann der Wiederherstellung unter Hinweis auf die entstehenden Kosten widersetzen könnte. Die Beschwerdeführenden 1 und 2 hätte die Kosten vermeiden können, wenn sie rechtzeitig geklärt hätten, ob ihre von der Bau- und Ausnahmebewilligung abweichenden "guten" Ideen anlässlich der Bauausführung bewilligungsfähig seien. Dies gilt umso mehr, als das AGR die Ausnahmebewilligung nach Art.