Sie haben die Investitionen im Wissen um die fehlende Bewilligung und damit auf eigenes Risiko getätigt. Es kann unter diesen Umständen nicht geduldet werden, dass die baurechtliche Ordnung durch eigenmächtiges Handeln leichthin in Frage gestellt wird. Das Gebot der Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet könnte nicht mehr durchgesetzt werden, wenn jede Bauherrschaft in Überschreitung der Bau- und Ausnahmebewilligung unzulässige Bauten erstellen und sich dann der Wiederherstellung unter Hinweis auf die entstehenden Kosten widersetzen könnte.