Sie berufen sich deshalb zu Recht nicht auf den guten Glauben. Das wiederaufgebaute Bauernhaus A.________ ist in erheblichem Mass baurechtswidrig. Von einer geringfügigen Abweichung vom Erlaubten kann keine Rede sein. Die widerrechtliche Schaffung von Wohnraum ausserhalb der Bauzonen widerspricht dem Grundsatz der Trennung des Baugebiets vom Nichtbaugebiet und damit einem der wichtigsten Prinzipien des Raumplanungsrechts des