Demgegenüber beantragt der Beschwerdeführer 3 auch in dieser Hinsicht die vollständige Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands. Die Frage, ob und wenn ja, inwieweit bezüglich des zusätzlichen Zimmers im Untergeschoss die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands angeordnet werden muss, bildet somit vollumfänglich Gegenstand des Verfahrens.