Der Mitvertrag umfasst auch einen Keller, den Estrich und zwei Autounterstände sowie die gemeinsame Nutzung des Tröcknerraums und der Waschküche. Wie der Augenschein gezeigt hat, sind die von Amtes wegen Beteiligten von der vom ARE beantragten vollständigen Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands direkt betroffen. Das Rechtsamt hat sie deshalb von Amtes wegen am Verfahren beteiligt. Sie gelten daher als Partei (Art. 12 Abs. 1 VRPG). 2. Gegenstand des Verfahrens