d) Die von Amtes wegen am Verfahren Beteiligten 1 und 2 sind seit 1. September 2017 Mieter bzw. Mieterin der 2 ½-Zimmerwohnung im Erdgeschoss. Der Mitvertrag umfasst auch einen Keller und zwei Autounterstände sowie die gemeinsame Nutzung des Tröcknerraums und der Waschküche. Der von Amtes wegen am Verfahren Beteiligte 3 ist seit 1. Oktober 2017 Mieter der 2 ½-Zimmerwohnung im Obergeschoss. Der Mitvertrag umfasst auch einen Keller, den Estrich und zwei Autounterstände sowie die gemeinsame Nutzung des Tröcknerraums und der Waschküche.