Die Beschwerdeführenden 1 und 2 unterbreiteten ihre Vorschläge zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands. Das Rechtsamt beteiligte die Mieterinnen und Mieter der beiden von der Wiederherstellung betroffenen Wohnungen von Amtes wegen am Verfahren, stellte ihnen verschiedene Unterlagen aus den Akten zu und gab ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme. Weiter holte es bei den Beschwerdeführenden 1 und 2 die Mietverträge für die beiden Wohnungen ein. Anschliessend gab es den Beteiligten Gelegenheit, zu den Vorschlägen der Beschwerdeführenden 1 und 2 sowie zum Ergebnis des Beweisverfahrens Stellung zu nehmen.