7. Das Rechtsamt gab dem ARE Gelegenheit zur Verbesserung seiner Eingaben (rechtsgültige Unterschrift). Danach führte es im Beisein der Verfahrensbeteiligten einen Augenschein mit Instruktionsverhandlung durch. Die Verfahrensbeteiligten erhielten Gelegenheit, sich zum Protokoll des Augenscheins zu äussern. Das ARE und die Gemeinde reichten zudem den Entwurf der angefochtenen Verfügung ein, der seinerzeit dem ARE zur Stellungnahme unterbreitet worden war. Die Beschwerdeführenden 1 und 2 unterbreiteten ihre Vorschläge zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands.