4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet7, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Die Gemeinde verzichtete auf eine Vernehmlassung, das AGR beantragte die Abweisung der Beschwerde. Mit Verfügung vom 25. Juli 2018 informierte das Rechtsamt das ARE über den teilweisen Verzicht auf die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands und über die Beschwerde der Beschwerdeführenden 1 und 2.