j2) und des grösseren Einstellraums bzw. der grösseren Garage (Bst. k), wobei die unbewilligten Nebenräume mit Konstruktionsbeton aufzufüllen seien. Nur teilweise rückgebaut oder angepasst werden müssten laut Entscheid der Gemeinde der Ausbau Estrich (Bst. c), der WC-Anschluss im Dachgeschoss (Bst. e), die Befensterung über der Einfahrt (Bst. f) und der Einbau der zusätzlichen Dusche im Untergeschoss (Bst. i). Auf einen Rückbau des zusätzlichen Zimmers im Untergeschoss (Bst. g) wurde verzichtet, wobei der Betonboden mit keinem Belag überdeckt und die Heizung nicht in Betrieb genommen werden dürfe.