2/17 BVD 120/2018/39 Die Gemeinde unterbreitete den Entwurf des Bauentscheids mit Wiederherstellungsverfügung dem Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) zur Stellungnahme. Dieses antwortete am 5. März 2018, es sehe keinen Grund, der es rechtfertigen würde, auf die umfassende Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands zu verzichten.