Mit Schreiben vom 19. April 2017 überwies die Gemeinde die zusätzlichen Angaben und Berechnungen zur Projektänderung dem AGR.5 Am 2. Mai 2017 fand eine Begehung statt. Mit Schreiben vom 17. Juli 2017 teilte das AGR mit, dass die erforderliche Ausnahmebewilligung für das Bauen ausserhalb der Bauzone nicht erteilt werden könne. Mit Schreiben vom 21. Juli 2017 stellte die Gemeinde den Beschwerdeführenden 1 und 2 die Stellungnahmen des AGR und des Amts für Landwirtschaft und Natur zu. Sie gab ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme. Sie bat insbesondere um Mitteilung, ob vom AGR ein beschwerdefähiger Entscheid verlangt oder ob freiwillig zurückgebaut werde.