einzureichen.3 Am 21. Februar 2017 reichten die Beschwerdeführenden 1 und 2 ein neues nachträgliches Baugesuch ein.4 Am 28. Februar 2017 überwies die Gemeinde die Unterlagen dem AGR zur Prüfung. Dieses erstellte eine Liste der fehlenden Unterlagen. Mit Schreiben vom 15. März 2017 bat die Gemeinde die Beschwerdeführenden 1 und 2, die fehlenden Angaben zu erarbeiten und bis spätestens 18. April 2017 einzureichen. Mit Schreiben vom 19. April 2017 überwies die Gemeinde die zusätzlichen Angaben und Berechnungen zur Projektänderung dem AGR.5 Am 2. Mai 2017 fand eine Begehung statt.