2. Anlässlich einer Baukontrolle vom 9. Dezember 2016 stellte die Gemeinde fest, dass nicht nach den bewilligten Plänen gebaut worden war (zusätzliche Wohnfläche in allen Geschossen, zusätzliche Nebenräume und Nutzflächen im Unter-, Ober- und Dachgeschoss, zusätzliche Belichtung im Unter-, Erd- und Dachgeschoss).1 Sie forderte die Beschwerdeführenden deshalb auf, eine Projektänderung einzureichen. Am 17. Januar 2017 reichten die Beschwerdeführenden 1 und 2 ein nachträgliches Baugesuch ein.2 Am 20. Januar 2017 erliess die Gemeinde eine Baueinstellungsverfügung und forderte die Beschwerdeführenden 1 und 2 auf, ein nachträgliches und wahrheitsgetreues Baugesuch einzureichen.3