Am 17. Juni 2015 reichten sie bei der Gemeinde Eggiwil ein Baugesuch ein für den Abbruch und Wiederaufbau des Wohnteils sowie für den Neubau eines Einstellraumes unter der Einfahrt. Mit Verfügung vom 22. Juli 2015 erteilte das AGR die Ausnahmebewilligung für das Bauen ausserhalb der Bauzone mit den Auflagen, dass das Dachflächenfenster über der Deichsellukarne auf der Südostseite nicht eingebaut und der Estrich auch zukünftig nicht zu Wohnzwecken verwendet werden dürfe. Mit Entscheid vom 15. Oktober 2015 erteilte die Gemeinde Eggiwil die Baubewilligung mit Auflagen und Bedingungen. Diese wurde unangefochten rechtskräftig.