1. Der Beschwerdeführer 1 ist Eigentümer der Liegenschaft Eggiwil Grundbuchblatt Nr. K.________. Diese befindet sich in der Landwirtschaftszone im Streusiedlungsgebiet. Darauf steht das Bauernhaus A.________, das im Bauinventar als erhaltenswertes Baudenkmal eingestuft ist. Im Sommer 2014 trafen die Beschwerdeführenden 1 und 2 Abklärungen bei der Gemeinde und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) über die künftigen Nutzugsmöglichkeiten des leerstehenden Bauernhauses. Am 17. Juni 2015 reichten sie bei der Gemeinde Eggiwil ein Baugesuch ein für den Abbruch und Wiederaufbau des Wohnteils sowie für den Neubau eines Einstellraumes unter der Einfahrt.