Vorliegend verändert sich die Erscheinung des Gebäudes erheblich, wenn ‒ anstelle des kleinen Balkons unter dem Vordach ‒ ein Balkongeländer um das gesamte Flachdach erstellt wird. Dies hat insbesondere auch Auswirkungen auf das Ortsbild. Zudem beabsichtigen die Beschwerdeführenden, damit das gesamte Flachdach als Terrasse nutzbar zu machen, was mit Auswirkungen auf die Nachbarschaft verbunden ist. Die vorgenommene Abweichung vom bewilligten Zustand ist daher baubewilligungspflichtig.