_ liegt in der Erhaltungszone (EZ) und im Ortsbilderhaltungsgebiet in Ringoldingen. Am 5. Juni 2018 erhielt die Gemeinde Kenntnis, dass der Balkon im Dachgeschoss nicht wie bewilligt erstellt wurde, sondern dass das Balkongeländer um das Flachdach des Anbaus gezogen wurde. Mit Verfügung vom 7. Juni RA Nr. 120/2018/38 2 2018 ordnete die Gemeinde die Baueinstellung für alle Arbeiten am begonnenen Balkon im Dachgeschoss an. Zudem verfügte sie ein sofortiges Benützungsverbot für den Balkon.