1. Am 17. Januar 2017 bewilligte die Gemeinde Erlenbach im Simmental beim Wohngebäude der Beschwerdeführenden unter anderem einen Anbau zur Wohnraumerweiterung im Obergeschoss. Auf dem Anbau wurde auch ein Balkon für die Dachgeschosswohnung bewilligt, der sich gemäss Fachbericht der kantonalen Denkmalpflege vollständig im geschützten Bereich des Vordachs befindet. Das Grundstück Erlenbach Gbbl. Nr. C.________ liegt in der Erhaltungszone (EZ) und im Ortsbilderhaltungsgebiet in Ringoldingen.